Leitern und Tritte Prüfung
Wir machen für Sie den Leitern und Tritte-TÜV!
Wussten Sie, dass Ihre Steh-, Anlege- und Mehrzweckleitern sowie Tritte im Büro auf deren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen?
In der Betriebssicherheitsverordnung, § 3 Abs. 3, ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen.
Wir sind Beauftragte für Leitern und Tritte gemäß der BG-Vorschrift BGI 694 bzw. Anhang 2 der BetrSichV, um diese wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Dabei wird unterschieden zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und stationären und nichtstationären Anlagen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können.
Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.